Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in NRW
In Nordrhein-Westfalen trat die landesinterne Wohnsitzauflage am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in […]
In Nordrhein-Westfalen trat die landesinterne Wohnsitzauflage am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in […]
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