Geflohene mit einem Ausbildungsvertrag

„Rechtssicherheit während der Ausbildung

 

Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Wer nach der Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt wird, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate.

Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird aufgehoben. Über die Hälfte der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre, etwa zwei Drittel sind unter 34 Jahre alt. Für sie ist eine Berufsausbildung eine echte Zukunftschance.

Bei Ausbildungsabbruch gibt es einmalig eine weitere Duldung für sechs Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Das Aufenthaltsrecht wird widerrufen, wenn das anschließende Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird sowie bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat.“

Quelle:bundesregierung.de

Für den Anerkennung des Ausbildungsvertrages ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

 

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.